Die Burg Wartenstein wurde ursprünglich zum Schutz der direkt an ihr vorbeiführenden alten Weinstraße von Österreich nach Karantanien erbaut. Die Burg erhebt sich an der Straße, die von Gloggnitz über Schlagl bzw. Raach in das Feistritztal führt.

Um 1130 wird urkundlich ein "Reginboto Longus, miles de Raie (Raach)" genannt. Noch um 1170 wird ein "Eberhard von Raach" erwähnt; um 1190 scheint bereits ein "Hermannus de Wartenstein" auf. Es kann daher die Erbauung der Burg nach 1170 und vor 1190 gesetzt werden. In dieser Zeit wurde die einst kleine Rodungsburg am Raacher Berg zu einer Grenzburg gegen Österreich ausgebaut. Wartenstein, damals noch auf steirischer Seite, besaß einen Bergfried auf dem Kalkfelsen, dahinter einen Palas und eine Ringmauer. Doch schon als 1192 die Steiermark nach dem Tod Herzog Ottokars IV. an Österreich fiel, verlor Wartenstein seine strategische Bedeutung. Hermann war ein niederer Dienstmann der steirischen Ottokare und kann als Bauherr angesehen werden.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass er aus der Familie der Grafen von Pitten stammte, vielleicht sogar mit Hermann von Pitten identisch ist. Der südliche Teil der Burg, der romanische Turm links neben der Einfahrt, weist heute noch auf diesen alten Teil der Anlage hin. Um 1215 dürfte er gestorben sein und sein Bruder (?) Konrad trat die Nachfolge an, der in einer Urkunde aus 1220 nicht mehr die Bezeichnung "miles", sondern "ministerialis" führt, er war also in der Rangordnung gestiegen; denn ein solcher Dienstherr hatte das Recht, eigene Gefolgsleute (milites) zu haben.

Für die nächsten sechs Jahrzehnte fehlen alle Nachrichten. Erst 1287 scheint Wartenstein wieder auf und wird in der betreffenden Urkunde als "castrum" bezeichnet; d.h. sie war also bereits eine Burg mit militärischer Funktion! Die Stubenberger bauten den nördlichen, größeren der beiden neu erbauten quadratischen Türme mit der weitläufigen Ringmauer, Torturm, Rundtor und Fußgängerpforte. In dieser Zeit entstand auch die gotische Dreikönigskapelle. "Heinrich von Stubenberg" hieß der neue Herr. Er ließ das "vesthaus" zum viereckigen "castrum" ausbauen. Dazu gehörte, dass zwei mächtige Steintürme die Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf dem schmalen Felsgrat begrenzten. Dadurch rutschte der romanische Bergfried etwas in die Mitte der Anlage und verfiel, höchst wahrscheinlich baubedingt, da er durch seine wehrhafte Bauart nur wenig Wohnkomfort bot.

Ihm folgte der "her Ercheger", vermutlich ein außerehelicher Sohn des Stubenbergers. Nach dem Tode Erchengers, zwischen 1311 und 1326, wurde die Burg landesfürstlich. Die österr. Herzöge belehnten die Herren von Falkenberg mit dem "vest haus", d.h. eine stark befestigte Anlage = Burg. Die Falkenberger hatten ihren bedeutendsten Besitz nahe der Donau im Kampgebiet, Wartenstein wurde durch Pfleger verwaltet. Nach dem Tode des letzten Falkenbergers, 1355, traten die Herren von Capellen und die Herren von Wallsee als nächste Verwandte die Erbschaft an, aber diese verzichteten noch im selben Jahr zugunsten der Capeller, die aber auch nicht lange im Besitz der Herrschaft Wartenstein blieben. Sie verkauften alles dem Landesfürsten, der aus wehrpolitischen Gründen daran interessiert war (Semmering).

Die 1379 erfolgte Länderteilung zwischen den Herzögen Albrecht III. und Leopold III. wirkte sich auch für Wartenstein aus. Herzog Leopold III. sah sich infolge seiner ungünstigen Finanzlage gezwungen, diesen Besitz 1380 an Hermann I. von Cilli zu verpfänden. Diese Grafen von Cilli blieben aber nur 2 Jahre Herren von Wartenstein, denn 1382 kaufte Herzog Albrecht III. die Herrschaft um 4000 Pfd. zurück; diese Summe hatte er von Iwan von Bernstein erhalten. So hatte die albertinische Linie der Habsburger den Besitz erworben, die Verwalter waren Burggrafen.

Von Herzog Albrecht V. bekam 1412 Leopold von Eckartsau Burg und Herrschaft als "Leibgeding". Aber bald darauf bewog die wehrpolitische Bedeutung der Veste den Herzog, diese wieder in landesfürstlichen Besitz zu nehmen. Der Eckartsauer erhielt dafür Schaunberg/OÖ. Wieder war es die schlechte Finanzlage, die Herzog Albrecht V. zwang, Wartenstein 1428 an seinen Vetter Friedrich IV. von Tirol zu verpfänden. War es auch Herzog Albrecht V. gelungen, die Verpfändung nach einigen Jahren wieder aufzuheben, so musste er doch nach seiner Wahl zum Deutschen König (Albrecht II.) eine neuerliche Pfandsumme auf Wartenstein von dem Tiroler aufnehmen, wodurch die albertinische Linie diesen Besitz verlor. Nach dem Tode Albrechts V. (II.) hatte Herzog Friedrich V. von Steiermark (1415 – 1493, der spätere Kaiser Friedrich III. 1452) die Vormundschaft über Sigmund, dem Sohne Friedrich IV. von Tirol, übernommen und hob die Verpfändung zu Lasten seines Mündels auf, dem es auch trotz verschiedener Bemühungen nie mehr gelang, die Herrschaft Wartenstein zu erwerben. Der Besitz war wieder landesfürstlich geworden, Pfleger führten die Verwaltung. Um 1470 übergab der Kaiser diesen Besitz dem von ihm, zum Schutze des Vaterlandes vor Feindeinfällen aus dem Osten, 1468 gegründeten St. Georgs Ritterorden, um diesem Orden eine finanzielle Grundlage zu schaffen.

König Matthias Corvinus aus Ungarn versuchte Kaiser Friedrich III., der ebenfalls den Titel König von Ungarn führte, in mehreren Kriegen Österreich und die Steiermark abzunehmen. 1482 war es Matthias Corvinus gelungen, einen siegreichen Vorstoß in das Semmeringgebiet zu machen. Wartenstein war in höchster Gefahr, in die Hände der Ungarn zu fallen. Da erzielte der damalige Hochmeister des St. Georgorden mit König Matthias Corvinus einen Vergleich – Wartenstein wurde neutralisiert. Dieser Zustand währte aber nicht lange, das siegreiche Vordringen der Ungarn über den Semmering in das Mürztal entschied auch das Schicksal der Burg, ohne belagert worden zu sein, kam sie in den Besitz des ungarischen Königs. Nach dem Tod König Matthias Corvinus (1490), setzte unter Kaiser Maximilian I, den Sohn Friedrich III., die Wiedergewinnung der Steiermark und (Nieder-)Österreichs ein und im Zuge dieses militärischen Vorgehens wurde auch Wartenstein wieder habsburgisch.

In all diesen schweren Zeiten saßen hier die Pfleger des Ritterordens, der in eine Krise geraten war und dringend einer Reorganisation bedurfte. Um die Rettung zu erreichen, übergab der Hochmeister einen Teil der Ordensgüter dem Bischof von Wr. Neustadt. Darunter auch die Burg Wartenstein. Der Bischof musste sich dafür verpflichten, selbst in den Orden einzutreten und "die in Wiener Neustadt ansässigen Georgritter mit Quartier und Verpflegung zu versorgen". In der darüber ausgestellten Urkunde vom 6. Nov. 1522 scheint u. a. der Pfleger Wolfgang Leroch (Lerch) als Zeuge auf, der ein sehr umsichtiger Verwalter war.

Während mehrerer Türken Einfälle in den Raum des Wiener Becken (1529 bis 1532) blieb die Veste verschont, obwohl die Umgebung schweren Schaden litt. Da der neue Bischof von Wr. Neustadt, Johann Fabri, dem Orden nicht beitrat, verlangte der Hochmeister des St. Georg Ordens, Prantner, die Rückgabe aller seinerzeit übergebenen Güter. Es kam zu einer grundlegenden Veränderung im Gutsbesitz. Nach dem Tod des genannten Hochmeisters 1541, wurde von Kaiser Ferdinand I. die landesfürstliche Finanzkammer mit der Verwaltung des Ordensbesitzes betraut. Die immer noch bestehende Gefahr neuer Türkeneinfälle zwang den Kaiser zu starken Rüstungen, wozu er reiche Geldmittel benötigte. Mit Zustimmung des Papstes wurde auch die Herrschaft Wartenstein verpfändet, die Geldgeber mussten sich u. a. verpflichten, für die Wehrhaftigkeit der Burg zu sorgen.

Auch bei der Bestellung der Verwalter machte der Landesfürst seinen Einfluss geltend. Von den Pächtern dieser Zeit sei Christoph Urschenbeck genannt, der sich bemühte, den Besitz als freies Eigentum seiner Familie sicherzustellen. Er verstand es durch Darlehen an den Landesfürsten, das ganze Gut zu seinen Gunsten zu belasten, welche Finanzpolitik sein Sohn Bernhart fortsetzte und dem es gelang, Burg und Herrschaft von dem ideenmäßigen Rechtsnachfolger des St. Georgordens, dem Grazer Kollegium der Jesuiten, käuflich als Eigentum zu erwerben.

Bis 1633 saßen die Urschenbeck auf Wartenstein, die die Herrschaft 1609 erwarben und der Burg ihre heutige Gestalt, mit dem basteigeschütztem Torturm, einer zweiten Kapelle und dem auch an seiner Ostseite verbauten schmalen Innenhof, gaben. Ihnen folgten die Herren von Petrowitsch. Durch eine Testamentsklausel des Georg Andreas aus diesem Geschlecht, sollte beim Aussterben aller Erbberechtigten dieses Hauses der Wiener Servitenorden die Rechtsnachfolge antreten, Casimir gelang es aber, von den Serviten eine Verzichtserklärung auf ihre Ansprüche zu erreichen. In dem langen Rechtsstreit gegen die Urschenbecks wegen der Höhe des Kaufbetrages war Casimir nicht so glücklich, er verlor den Prozess und musste 71.000 Gulden nachzahlen.

Bis 1720 blieben die Petrowitsch Eigentümer, dann folgten die neapolitanischen Grafen Stella, die infolge ihrer Stellungen, die sie bekleideten, selten auf Wartenstein weilten und daher Verwalter bzw. Pächter bestellten, was auch von ihren Nachfolgern gesagt werden kann. Es war die Familie Caracciolo, die bis 1870 die Herrschaft besaß. Nach der Verwüstung durch die Franzosen, Anfang des 19. Jhdts., oblag einem Verwalter dem ein oder zwei Kanzlisten, ein Jäger und ein Gerichtsdiener zur Seite standen, die Betreuung der Güter und des Schlosses, in welchem sie amtierten und wohnten. 1875 wurde dann die Burg durch die Liechtensteiner erworben und auch restauriert.

Während des 2. Weltkrieges waren im Schloße staatliche und Wehrmachtsstellen untergebracht. Durch die hier verlaufende Front und das Vordringen der Russen im April 1945 wurde dieser Raum Kampfgebiet und die Burg stark beschädigt. Nach Kriegsende wurde der Bau von der Besatzungsmacht beansprucht.

1950 wurde die Burg im Auftrag des schwedischen Industriellen und Philanthropen Dr. Axel L. Wenner-Gren angekauft und 1957 zu dem europäischen Zentrum seiner wissenschaftlichen Stiftung "Wenner-Gren-Foundation for Anthropological Research of New York" durch den Architekten Richard Praun umgestaltet. Die feierliche Übergabe an die Anthropologen erfolgte am 17. August 1958. Heute ist die Burg im Privatbesitz des Amerikaners Raymond A. Rich.
Kurze Baugeschichte der Burg Wartenstein

Durch den Torturm mit seinem Haupttor und der Fußgängerpforte kommt man in den lang gestreckten Hof. An seiner Westseite die ehemalige alte Hochburg mit Palas und viereckigem "Berchfrit"; an diesen Bautrakt schließt nördlich die (neue) Stiegenanlage mit ihren beiden Podesten an, dann folgt der Küchentrakt. Die Ostseite des Hofes nimmt der nach 1957 umgebaute Gebäudeteil ein, an dessen südlichem Ende sich ein zweiter Berchfrit erhebt, sein oberstes dreifenstriges Geschoß kragt vor. Die schwach ovalförmige Anlage schließt im Norden ein starker Wachtturm ab. Der Westtrakt der Anlage mit Berchfrit und Palas kann zwischen 1175 und 1200 gesetzt werden. Mit größter Wahrscheinlichkeit wurde im Zuge dieses Baugeschehens auch eine der Zeit entsprechende einfache Ringmauer errichtet. Es war somit jene dreieckige Grundrissgestaltung geschaffen worden, die dann in der fortschreitenden Entwicklung der Wehrhaftigkeit zur Errichtung der beiden Türme am N-Ende und in der SO-Ecke führte. An der Innenseite der Ringmauer standen sicher einfache Holzbauten, die als Schupfen und Stallungen Verwendung fanden. Damit war die mittelalterliche Burg vollendet, die infolge ihrer strategischen Bedeutung mit Recht die Bezeichnung "castrum" führte.

Die Stubenberger bauten im 13. Jhdt. den nördlichen, größeren der beiden neu erbauten quadratischen Türme mit der weitläufigen Ringmauer, Torturm, Rundtor und Fußgängerpforte. In dieser Zeit entstand auch die gotische Dreikönigskapelle. Später wurde die Burg landesfürstlicher Besitz und kam so im 15. Jhdt. in den besitz des St. Georgs Ritterordens. Später wurde die Burg vielfach verpfändet und 1529 von den Türken zerstört. Danach wieder aufgebaut und 1645 umund ausgebaut.

Die Gotik nahm nur geringe Bauänderung vor: die bis 1873 in der ursprünglichen Form bestehende Kapelle mit ihren Fresken war erbaut worden und mancher Innenraum erhielt gotischen Schmuck. Die kommende Renaissance gestaltete auch diesen Bau in ihrem Geiste um, der mittelalterliche Baucharakter musste modernen Wohn- und Verteidigungsanlagen Platz machen. Die östliche Ringmauer wurde Außenmauer des hier errichteten Wohntraktes und ein ähnlicher Einbau wurde zwischen Hochburg und N-Turm geschaffen; diese Um- bzw. Neubauten können zwischen 1550 und 1575 gesetzt werden. In die Zeit zwischen 1600 und 1650 fällt die Errichtung des Torturmes und die sich zu seinen beiden Seiten erstreckenden Bastionsanlagen wie auch der neuen Kapelle.

Die Burg war der verwaltungspolitische Sitz der gleichnamigen Herrschaft, die vor allem den oben genannten Raum um Raach, Schlagl und Sonnleiten umfasste, und hier saß der Herr, der über jene Rechtsfälle entschied, für welche die niedere Gerichtsbarkeit zuständig war und dem auch die Ausübung der Ortsobrigkeit für leichte und schwere Polizeiübertretungen oblag. Aus einem Schriftstück des 16. Jh. geht hervor, dass damals die Herrschaft in ein unteres und oberes Amt geteilt war.

Dies war der Bauzustand bis 1873. Eine Überprüfung der "Zufluchtsörter" wegen der drohenden Türkengefahr ergab zwar auf Wartenstein hinreichende Waffen- und Munitionsvorräte, aber einen schlechten Verteidigungszustand, was Schloss und Umgebung fühlen mussten. In einem Bericht aus 1748 wird dagegen der Bauzustand als ein guter bezeichnet. Kleine bauliche Veränderungen wurden von dem Architekten Ignaz Banko in den 1870ger Jahren vorgenommen. Der bereits im 17. Jh. bis zur Dachhöhe angetragene SO-Turm wurde wieder erhöht, die beiden anderen Türme bekamen oben vorkragende Stockwerke und einige Gebäude Erker und Balkone, alle Bauteile wurden neu gedeckt.

Die Anlage wurde Anfang des 19. Jhdts. durch die Franzosen stark verwüstet und 1875 durch den Fürsten Liechtenstein restauriert. 1945 durch den hier verlaufenden Frontverlauf stark zerstört und 1950 von der "Wenner-Gren-Foundation" erworben und ab 1957 mit größtem Aufwand ausgestattet.

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